Corona Test Station
Wolfratshausen
Moosbauerweg 1

   

Das Test Ergebnis war positiv!
Was nun ?
Das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt dazu bekannt:

"Es gilt, Ansteckungen zu verhindern
und Infektionsketten zu unterbrechen. Dazu leisten
Quarantäne und Isolation einen entscheidenden Beitrag"

  

Sie sind zur Isolation verpflichtet !

"Für alle Personen, denen ein positives Ergebnis eines
Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 mitgeteilt wird, gilt:

Sie sind auf Grund staatlicher Anordnung
verpflichtet, sich in Isolation zu begeben und das zuständige
Gesundheitsamt über das Testergebnis zu informieren.

Vereinbaren Sie sofort einen Termin für
einen Nukleinsäuretest, z. B. einen PCR-Test, um das
Ergebnis des Schnelltests überprüfen zu lassen.

Die Verpflichtung zur Isolation und die damit
verbundenen Regeln sind festgelegt in der Allgemeinverfügung
des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit
und Pflege zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
(IfSG), deren verfügenden Teil Sie zusammen
mit dieser Information erhalten haben."

"Die Isolation endet, wenn der Nukleinsäuretest ein
negatives Ergebnis zeigt. Ist der Nukleinsäuretest
jedoch positiv, ist eine Infektion mit dem Coronavirus
sicher nachgewiesen. Sie müssen sich weiterhin zu
Hause isolieren. Das Gesundheitsamt trifft alle
notwendigen Anordnungen und informiert Sie über
das weitere Vorgehen."

 

Wissenswertes zu Verhalten und Hygiene:

Wo erfolgt die Isolation?

Die Isolation muss in einer Wohnung oder einem
anderen räumlich abgrenzbaren Teil eines Gebäudes
erfolgen; die meisten Betroffenen wählen dafür
die eigene Wohnung. Diese dürfen Sie während der
Isolation nicht verlassen. Zeitweise und alleine auf
den Balkon, die Terrasse oder in den eigenen
Garten zu gehen, wenn dieser direkt an das Haus
anschließt und nicht gemeinschaftlich genutzt wird,
ist aber erlaubt.

  

Unterwegs zum PCR-Test:

Ein Nukleinsäuretest, z. B. ein PCR-Test, ist die
sicherste Methode zum Nachweis einer Coronavirus-
Infektion. Deshalb wird er durchgeführt, um das
Ergebnis des Antigen-Schnelltests zu überprüfen.
Für den Nukleinsäuretest dürfen Sie die Wohung
auf Anweisung des Gesundheitsamtes verlassen.
Achten Sie darauf, dass Sie so kontaktarm wie
möglich zur Testung gelangen und tragen Sie
während der Zeit außerhalb Ihrer Wohnung
eine FFP2-Maske.

  

Unterstützung von außen:

Bitten Sie Angehörige, die nicht in Ihrem Haushalt
leben, Freunde oder Bekannte um Unterstützung,
etwa für Einkäufe und wichtige Besorgungen.
Landesweit gibt es außerdem eine Vielzahl ehrenamtlicher
Hilfsangebote. Viele davon sind mit
Kontaktmöglichkeiten online verzeichnet, bei der
Suche helfen aber auch die Gemeinden oder das
Gesundheitsamt vor Ort telefonisch weiter.

  

Sollte sich Ihr Gesundheitszustand während der
Isolation verschlechtern oder anderweitig ärztliche
Hilfe nötig sein,
verständigen Sie bitte Ihre Hausärztin
oder Ihren Hausarzt, den Bereitschaftsdienst der
Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns unter der
Telefonnummer 116 117 oder gegebenenfalls den
Notarzt. Weisen Sie beim Anruf unbedingt darauf hin,
dass Sie sich in Isolation befinden, weil bei Ihnen der
Verdacht auf COVID-19 besteht.

Bitte informieren Sie
auch das Gesundheitsamt.